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BFH 20.09.2018 IX R 22/18, KSR 11/2018 S. 12

Veräußerungsnebenkosten als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften

Makler-, Rechtsanwalts- und Notarkosten, die für den Verkauf einer nichtvermieteten Immobilie angefallen sind, sind laut FG Köln als Werbungskosten bei einer aus dem Verkaufserlös angeschafften und vermieteten Immobilie zu berücksichtigen.

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