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§ 10d EStG bei endgültiger Abwicklungsbesteuerung
Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens sind sog. Zwischenveranlagungen aufzuheben. Eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraumes hat einer Entscheidung des FG Düsseldorf zufolge ohne Berücksichtigung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach der sog. Mindestbesteuerung zu erfolgen.