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KSR Nr. 11 vom Seite 10

Deutsche Besteuerungsbefugnis für sog. signing bonus

Zahlung einer deutschen Forschungseinrichtung an einen Schweizer

Lukas Hilbert

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist oftmals streitig, welchem der Vertragsstaaten eines DBA die Zugriffsbefugnis auf bestimmtes „Steuersubstrat“ zusteht. Zu einem sog. signing bonus, den eine gemeinnützige deutsche Forschungseinrichtung an einen Schweizer Wissenschaftler zahlte, um diesen „anzuheuern“ und für die Folgezeit an sich zu binden, hat nun der BFH entschieden.

„Signing bonus“ für zukünftigen Institutsdirektor

Die Forschungseinrichtung unterhält Institute, die von in- und ausländischen Wissenschaftlern geleitet werden; deren Bezahlung orientiert sich an der beamtenrechtlichen Besoldung eines Hochschullehrers. Am schloss die Einrichtung mit einem bis Ende September 2012 in Basel wohnhaften Wissenschaftler einen Arbeitsvertrag. Dieser sollte demnach zunächst nebenamtlich vom bis zum für 1.500 € pro Monat als wissenschaftliches Mitglied und ab dem hauptamtlich als Institutsdirektor tätig werden. Schon am hatte die Einrichtung den Forscher zudem über eine Einmalzahlung von 200.000 € informiert. Damit sollte ihm die Entscheidung erleichtert werden, auf das Stellenangebot einzugehen und die bisherige Position zu kündigen. ...

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