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Grundlagen vom

Neue Erlöspotentiale für die Steuerkanzlei

Jens Henke

A. Einführung: Erfordernis neuer Erlösfelder

1Regelmäßig ist zu lesen, dass sich das Geschäftsmodell in der Steuerberatung verändert bzw. aus Sicht des einzelnen Kanzleiinhabers verändern muss. Dies wird auf die fortschreitende Digitalisierung der Prozesse, Zusammenführung von Systemen und Automatisierung der Abläufe zurückgeführt. In der Folge wird angenommen, dass klassische Tätigkeiten in der Finanz- und Lohnbuchhaltung perspektivisch immer mehr zurückgehen und letztlich entfallen werden. Diese Tätigkeiten machen nach den Daten der STAX Studie der Bundessteuerberaterkammer heutzutage allerdings nach wie vor einen hohen Anteil an den Kanzleiumsätzen aus.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie Kanzleien neue Erlösfelder entwickeln können. Im ersten Teil des Beitrags werden einzelne potentielle Erlösfelder in den klassischen Leistungsbereichen und darüber hinaus aufgezeigt. Im zweiten Teil werden Methoden beschrieben, die Kanzleien selbst in die Lage versetzen, neue Erlösfelder für sich zu identifizieren und zu erschließen.

2-4 Einstweilen frei

B. Neue Erlösfelder in den klassischen Leistungsbereichen


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Neue Erlösfelder in klassischen Leistungsbereichen
Erlösfelder in neuen Leistungsbereichen
Finanzbuchhaltung:
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Betreuung des Mahnwesens
  • Zeitnahes, regelmäßiges Controlling
  • Strategie- und Planungsberatung
  • Qualitätssicherung und Revision
Lohnbuchhaltung:
  • Personalverwaltung
  • Nettolohn-Optimierung
  • Gehalts- und Tarifgespräche
Jahresabschluss und Steuerdeklaration
  • Unterjährige Steuerplanung
  • Dokumentation von Steuerpositionen und Identifikation von Steuerrisiken
  • Unternehmensgründung
  • Vermögensnachfolge
  • Unternehmenskauf- und verkauf
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Investitionsberatung
  • "Digitalisierungsberatung"
Übersicht: Potentielle Erlösfelder

5Potentielle (zukünftige) Erlösfelder werden zunächst orientiert an den folgenden bestehenden Leistungsbereichen der Kanzlei dargestellt: Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung.

I. Finanzbuchhaltung

6Kanzleien verfügen durch die Ausbildung ihrer Mitarbeiter über ein hohes Maß an Kompetenz in der Finanzbuchhaltung. Dies betrifft nicht allein die Bearbeitung der Buchhaltungen als solches, sondern auch Kompetenzen in der Organisation von Prozessen und der Sicherung der Qualität der Buchhaltung. Diese Kompetenzen gilt es zu nutzen.

7Je nach Struktur der Mandanten besteht das Potential, für die Mandanten die Digitalisierung von Belegen zu übernehmen und für diese ein "Full-Service Angebot" zu schaffen. Durch eine optimale Vorsortierungsmöglichkeit oder einen Abholservice von Papierbelegen kann für den Mandanten ein Mehrwert erreicht werden. Bei der Kalkulation dieses Angebotes sollte berücksichtigt werden, dass diese Leistungen einen Komfort für den Mandanten darstellen, für den er bereit ist bzw. bereit gemacht werden sollte zu bezahlen. Ein entsprechendes Angebot sollte jedoch nur unterbreitet werden, wenn sichergestellt werden kann, dass die Ressourcen: Belegtransport, Belegscannen und Datenspeicherung zu günstigen Bedingungen verfügbar sind.

Praxistipp:

Durch die Digitalisierung der Prozesse und Dokumente des Mandanten ergibt sich zunächst bereits das Potential entsprechende Leistungen abzurechnen. Im Zuge dessen werden gleichzeitig die Voraussetzungen geschaffen, aufbauend auf den digitalen Strukturen, mehrwertige (Folge-)Leistungen anbieten zu können (siehe dazu im Folgenden).

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