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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 1925/16 EFG 2018 S. 1796 Nr. 21

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung eines sich in einem Hotelkomplex befindlichen Apartments an die Hotelbetriebsgesellschaft

Leitsatz

  1. Bei der Vermietung eines Apartments im Rahmen einer Hotelanlage handelt es sich um die Vermietung einer Wohnung, für die die typisierte Vermutung einer Einnahmeüberschusserzielungsabsicht gilt.

  2. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige das Apartment der Hotelbetriebsgesellschaft für deren gewerbliche Zwecke zur Weitervermietung an Dritte gegen Zahlung eines Mietzinses zur Verfügung stellt, führt nicht zu einer Umwidmung des Wohnobjektes in eine gewerbliche Immobilie.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 8 Nr. 7
DStRE 2019 S. 422 Nr. 7
EFG 2018 S. 1796 Nr. 21
JAAAG-97959

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 28.05.2018 - 2 K 1925/16

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