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NWB Nr. 44 vom Seite 3280

Wenn der Prüfer beide Augen zudrückt

© 3Dmask – stock.adobe.comDass der Prüfer ein Auge zudrückt, besser natürlich gleich beide Augen, das wünscht sich jeder Examenskandidat. Doch wie heißt es so schön: Hüte Dich vor Deinen Wünschen, sie könnten in Erfüllung gehen! Und manche landen sogar vor dem Bundesfinanzhof. Dieser hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Anfechtung der mündlichen Steuerberaterprüfung wegen gleich zwei (!) eingeschlafener Prüfer zu befassen. Lesenswert finden wir nicht nur die Ausführungen zur Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts, sondern auch zu den neuesten Erkenntnissen aus dem Bereich der Schlafforschung.

Sie können den Volltext der BFH-Entscheidung v. unter der NWB DokID NWB JAAAG-93497 in der NWB Datenbank aufrufen.

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