Anrechnung; Anspruch; Antrag; Kindergeld; Kumulationsverbot
Rechtsfrage
Ist ein in einem anderen EU-Land bestehender Kindergeldanspruch nicht auf das deutsche Kindergeld anzurechnen, wenn der in dem anderen EU-Mitgliedstaat erwerbstätige Kindsvater (hier: mangels Antragstellung) das dortige Kindergeld nicht bezogen hat und daher faktisch keine Kumulierung von Ansprüchen vorliegt? - Ist Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in einem solchen Fall nicht anwendbar?
Gesetze: EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EGV 883/2004 Art 68
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.10.2018):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
SAAAG-97580