Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes des Kindes bei jährlich neunmonatigem Drittlandsaufenthalt in Begleitung der Mutter
zum Schulbesuch
Leitsatz
1. Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Ausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung
der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten
nutzt. Nicht erforderlich ist hingegen, dass das Kind den weit überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringt.
2. Für das Innehaben einer Wohnung im Inland ist allein auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf die persönlichen
oder finanziellen Beweggründe für fehlende Inlandsaufenthalte abzustellen. Entsprechend kommt es für die Frage der Wohnsitzbeibehaltung
auch nicht auf die große Entfernung zwischen Schul- bzw. Studienort und der im Inland genutzten Wohnung und die damit verbundene
lange Reisedauer an.
3. Hält sich ein Kind in Begleitung der Mutter mehrere Jahre im Ausland (hier: Pakistan) auf, um dort die Schule zu besuchen,
und verbringen beide jeweils die dreimonatigen Sommerferien gemeinsam mit der Familie in der inländischen Familienwohnung,
behält das Kind seinen inländischen Wohnsitz bei und die Kindergeldberechtigung bleibt erhalten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GStB 2019 S. 81 Nr. 3 NAAAG-97492
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 04.07.2018 - 3 K 3220/17
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