Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 11/2018 S. 323

E-Rechnung: In NRW ab 2020 möglich

Die rechtlichen Grundlagen zur Einführung elektronischer Rechnungen in NRW wurden vom Landtag geschaffen. Ab April 2020 sollen Firmen E-Rechnungen bei öffentlichen Auftraggebern einreichen können. Die Rahmenbedingungen sollen bundesweit abgestimmt werden. Das gelte vor allem für das Datenformat der E-Rechnung, so Minister Pinkwart. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/g5su0.

Literatur-Tipp

Vgl. dazu auch Kischporski, Das Ende der E-Rechnung als reines PDF?, NWB-BB 3/2018 S. 77 NWB TAAAG-72645.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen