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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 15 | Vermietung: Kein Werbungskostenabzug bei Steuerberatungskosten für Steuererklärung in den USA

Steuerberatungskosten für die Erstellung einer Steuererklärung nach US-amerikanischem Recht im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien in Deutschland können nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Münster nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland abgezogen werden. Die Aufwendungen seien bei wertender Betrachtung der Privatsphäre und nicht der Erwerbssphäre zuzuordnen.

Der Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ist schon seit 2006 nicht mehr möglich. Steuerberatungskosten sind nur noch zu berücksichtigen, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. So sind beispielsweise die Beratungskosten abzugsfähig, die bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen.

Über einen interessanten Fall hatte jetzt das FG Münster zu entscheiden: Ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger, der sowohl die deutsche als auch die US-amerikanische Staatsangehörigkeit besaß, vermietete Immobilien in Deutschland. Als amerikanischer Staatsbürger musste er auch in den USA eine Steuererklärung abgeben. Die Einkünfte sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA nicht freigestellt. Es wird nur die i...

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