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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 06 | Kassenführung: Bei Filialbetrieben sind Betrügereien nicht einfach möglich

Kaum ein Thema bewegt derzeit die Gemüter so stark wie die ordnungsgemäße Kassenführung in bargeldintensiven Branchen. Erfreulicherweise hat jetzt das FG Köln klargestellt, dass bei einem Filialbetrieb ein Sicherheitszuschlag nicht allein auf das Fehlen von Programmier- und Einrichtungsprotokollen gestützt werden kann. Eingriffe des Inhabers, der nicht in den Abrechnungs- und Bargeldverkehr eingebunden ist, seien in diesen Fällen erheblich schwieriger als bei einem Kleinbetrieb.

Den Anfang macht heute eine Entscheidung des FG Köln zur korrekten Führung einer Kasse. Das ist ja ein Thema, das viele Mandanten umtreibt. Spätestens seitdem zum Jahresanfang 2018 die Möglichkeit einer nicht angemeldeten Kassen-Nachschau geschaffen wurde.

Die Finanzbehörden prüfen derzeit verstärkt Unternehmen in Branchen, bei denen die Kunden üblicherweise bar bezahlen. Dabei steht die ordnungsgemäße Kassenführung im Mittelpunkt. Nahezu immer werden formelle Mängel festgestellt. Es genügt bereits, wenn Organisationsunterlagen fehlen, beispielsweise Programmierprotokolle. Schnell steht dann die Verwerfung der Finanzbuchhaltung im Raum. Es drohen Hinzuschätzungen, aus S...

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