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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 18 | Umsatzsteuer: Kein ermäßigter Steuersatz für die Leistungen einer Dinner-Show

Ein Leistungsbündel aus Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste (sog. Dinner-Show) unterliegt nach einem aktuellen Urteil des BFH jedenfalls dann dem Regelsteuersatz, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt. Eine Aufspaltung in eine kulinarische Leistung und eine künstlerische Leistung sei angesichts der gewünschten Verbindung von Menü und Show ebenso lebensfremd wie die Annahme, das Menü sei eine Nebenleistung zur Show oder umgekehrt.

Eine Erwähnung wert ist auch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer. Es geht um eine Dinner-Show, also ein Leistungsbündel aus Unterhaltung und aus kulinarischer Versorgung der Gäste. Der XI. Senat des BFH hat entschieden: Eine Dinner-Show unterliegt jedenfalls dann dem Regelsteuersatz, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt.

In der Urteilsbegründung heißt es: Eine Aufspaltung in eine kulinarische Leistung einerseits und eine künstlerische Leistung andererseits ist angesichts der gewünschten Verbindung von Menü und Show ebenso lebensfremd wie die Annahme, das Menü sei eine Nebenleistung zur Show oder umgekehrt. Beide sind aufeinander abgestimmt und greifen ineinander. Dur...

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