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NWB Nr. 43 vom Seite 3145

Wechsel von Lebenspartnerschaft in Ehe

[i]hib – heute im bundestag Nr. 724 v. 4.10.2018Die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen soll ein Gesetz zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes gewährleisten, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (BT-Drucks. 19/4670). Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende [i] BT-Drucks. 19/4670 Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Der Entwurf stelle klar, dass es sich bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe um eine Form der Eheschließung handelt und dass durch die Umwandlung die bisherige rechtliche Beziehung der Partner in umgewandelter Form fortgesetzt wird. Außerdem werde klargestellt, dass künftige Regelungen, die sich auf Ehe und Ehegatten beziehen, auch für nicht umgewandelte und [i]Bergan, NWB 43/2018 S. 3179daher als solche fortbestehende Lebenspartnerschaften und für Lebenspartner gelten, falls nicht etwas anderes geregelt ist.

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