Online-Nachricht - Mittwoch, 17.10.2018

Gesetzgebung | Ausschuss billigt GKV-Versichertenentlastungsgesetz (hib)

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das von der Regierung vorgelegte Versichertenentlastungsgesetz (BT-Drucks. 19/4454) in geänderter Fassung beschlossen. In der Schlussberatung am wurden noch 16 Änderungsanträge der Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen.

Für den geänderten Gesetzentwurf votierten die Fraktionen von Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktionen von AfD und Linken enthielten sich, die FDP stimmte gegen die Vorlage. Anträge der Fraktionen von AfD (BT-Drucks. 19/4538), FDP (BT-Drucks. 19/4320) und Die Linke (BT-Drucks. 19/102; BT-Drucks. 19/4244) fanden im Ausschuss keine Mehrheit. In den Anträgen ging es um die Krankenkassenbeiträge für ALG-II-Bezieher und freiwillig versicherte Selbstständige sowie Vorschläge zur künftigen Finanzierung der GKV.

Regelungen im Gesetzesentwurf:

  • Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

    Mit dem Versichertenentlastungsgesetz soll in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt werden. So wird der Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wird, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Die Beitragszahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund acht Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.

  • Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

    Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Demnach soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige ab 2019 halbiert werden. Der Ausschuss verständigte sich darauf, die Mindestbemessungsgrundlage noch stärker abzusenken, als ursprünglich geplant. Ferner sollen Krankengeld und Mutterschaftsgeld auch bei Selbstständigen beitragsfrei ausgezahlt werden.

  • Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

    Zugleich sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, "passive" Mitgliedschaften zu beenden, um eine weitere Anhäufung von Beitragsschulden zu verhindern.

  • Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

    Angesichts der zum Teil hohen Rücklagen von Krankenkassen sollen diese dazu verpflichtet werden, ihre Finanzreserven abzuschmelzen. Die Rücklagen dürfen dem Entwurf zufolge künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab 2020 innerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen mit einer Reserve von mehr als einer Monatsausgabe dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. Zugleich soll der sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) reformiert werden.

  • Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Schließlich soll ehemaligen Zeitsoldaten ab 2019 ein einheitlicher Zugang zur GKV ermöglicht werden. Die Soldaten erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV und nach Ende ihrer Dienstzeit einen Beitragszuschuss, der anstelle der Beihilfe gezahlt wird. Der Ausschuss beschloss darüber hinaus noch eine befristete Regelung für wenige Altfälle, die nun entscheiden dürfen, ob sie in die GKV wechseln wollen.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf soll am im Bundestag verabschiedet werden.

Quelle: hib - heute im Bundestag Nr.

Fundstelle(n):
NWB CAAAG-97166