Lehrbuch Abgabenordnung
21. Aufl. 2018
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Kapitel 6: Steuerliches Ermittlungsverfahren
151Das Ermittlungsverfahren und das Steuerfestsetzungsverfahren bilden zusammen das Veranlagungsverfahren. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen gehört neben der Festsetzung des Steueranspruches zu den wichtigsten Teilen des Besteuerungsverfahrens.
Besteuerungsgrundlagen (§ 199 Abs. 1 AO) sind die Tatsachen eines Lebenssachverhaltes, die unter den abstrakten Steuertatbestand des Gesetzes subsumiert (vgl. Rdn. 48) werden können, z. B. Gewinn, Ertrag, Umsatz. Im Ermittlungsverfahren hat die Finanzbehörde unter Beachtung der Besteuerungsgrundsätze die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln.
6.1 Besteuerungsgrundsätze
6.1.1 Untersuchungsgrundsatz
152Während Verfahren vor den Finanzgerichten nur auf Verlangen der Kläger vor allem durch Erhebung von Klagen (vgl. Rdn. 865 ff.) beginnen, eröffnen die Finanzbehörden Ermittlungsverfahren von Amts wegen (§ 86 AO). Dabei handeln sie im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens (§ 5 AO). Dies bedeutet, dass sie Verfahren nicht „ins Blaue hinein“ eröffnen, sondern dass ein konkreter Ermittlungsanlass vorliegt. Reicht der Steuerpflichtige Erklärungen mit steuererheblichen Sachverhalten ein, so lieg...