Lehrbuch Abgabenordnung
21. Aufl. 2018
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Kapitel 2: Anwendung der Gesetze
26Versucht man, die Anwendung einer Gesetzesvorschrift am praktischen Fall zu analysieren, ergeben sich vier aufeinander folgende Arbeitsschritte:
Ermittlung des Sachverhaltes
Ermittlung der Norm
Subsumtion
Schlussfolgerung
2.1 Ermittlung des Sachverhaltes
27Es handelt sich hierbei um die Feststellung der tatsächlichen Vorgänge des Wirtschaftslebens und des Rechtsverkehrs, die für die Besteuerung von Interesse sind. Als Grundlage dient dem zuständigen Bearbeiter der Inhalt von Steuererklärungen, deren Vollständigkeit er prüft (§ 88 AO). Er kann aber auch auf andere Weise von steuerlich erheblichen Vorgängen erfahren (Informationen anderer Behörden, Anzeigen Dritter etc.) und muss dann von sich aus den Sachverhalt ermitteln.
Ein Kaufmann zahlt laufend Zinsen an den privaten Darlehensgeber D. Durch eine Kontrollmitteilung (§ 194 Abs. 3 AO) erfährt das für D zuständige FA davon.
Das FA hat den Sachverhalt zu ermitteln. Dazu gehören insbesondere der Inhalt des Darlehensvertrages, die Höhe der Zinsen und deren Zufluss, die mit den Zinsen in Zusammenhang stehenden Ausgaben und die persönlichen Verhältnisse von D.