Online-Nachricht - Montag, 15.10.2018

Grunderwerbsteuer | § 1 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 GrEStG und Organschaftsfälle (BMF)

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 1 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle veröffentlicht (gleich lautende Erlasse v. - IV C 7 - S 4501/07/10003 :002).

In dem Erlass gehen die obersten Finanzbehörden der Länder auf folgende Punkte ein:

  • Begründung eines Organschaftsverhältnisses unter Beibehaltung der bestehenden Anteilsverhältnisse

  • Begründung eines Organschaftsverhältnisses unter Veränderung der bestehenden Anteilsverhältnisse

  • Veränderung der Anteilsverhältnisse bei bestehendem Organschaftsverhältnis

  • Änderung der Anteilsverhältnisse und nachfolgende Begründung eines Organschaftsverhältnisses

  • Erweiterung des Organschaftsverhältnisses

  • Verschmelzung des Organträgers auf eine Gesellschaft außerhalb des Organkreises unter Fortführung des Organschaftsverhältnisses

  • Verschmelzung des Organträgers auf eine Organgesellschaft unter Fortführung des Organschaftsverhältnisses

  • Umstrukturierung im Organkreis

  • Organschaftsverhältnis innerhalb einer Beteiligungskette

  • Steuerschuldnerschaft bei Anteilsvereinigung in der Hand des Organkreises

  • Steuerschuldnerschaft bei Anteilsvereinigung in der Hand eines Mitglieds des Organkreises

  • Örtliche Zuständigkeit

Hinweis:

Der Erlass tritt an die Stelle der (BStBl I S. 422). Er ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Der Erlass ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAG-96938