Grunderwerbsteuer | § 1 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 GrEStG und Organschaftsfälle (BMF)
Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 1 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle veröffentlicht (gleich lautende Erlasse v. - IV C 7 - S 4501/07/10003 :002).
In dem Erlass gehen die obersten Finanzbehörden der Länder auf folgende Punkte ein:
Begründung eines Organschaftsverhältnisses unter Beibehaltung der bestehenden Anteilsverhältnisse
Begründung eines Organschaftsverhältnisses unter Veränderung der bestehenden Anteilsverhältnisse
Veränderung der Anteilsverhältnisse bei bestehendem Organschaftsverhältnis
Änderung der Anteilsverhältnisse und nachfolgende Begründung eines Organschaftsverhältnisses
Erweiterung des Organschaftsverhältnisses
Verschmelzung des Organträgers auf eine Gesellschaft außerhalb des Organkreises unter Fortführung des Organschaftsverhältnisses
Verschmelzung des Organträgers auf eine Organgesellschaft unter Fortführung des Organschaftsverhältnisses
Umstrukturierung im Organkreis
Organschaftsverhältnis innerhalb einer Beteiligungskette
Steuerschuldnerschaft bei Anteilsvereinigung in der Hand des Organkreises
Steuerschuldnerschaft bei Anteilsvereinigung in der Hand eines Mitglieds des Organkreises
Örtliche Zuständigkeit
Der Erlass tritt an die Stelle der (BStBl I S. 422). Er ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Der Erlass ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB AAAAG-96938