Grunderwerbsteuer | Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG (BMF)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die gleich lautenden Erlasse zur Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG herausgegeben (gleich lautende Erlasse v. - IV C 7 - S 4505/07/10001 :002).
Folgende Punkte werden in den gleich lautenden Erlassen behandelt:
Allgemeines
Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften
Besonderheiten bei Personengesellschaften
Anwendung
Die gleich lautenden Erlasse sind
auf der
Homepage
des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die
NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
NWB CAAAG-96933