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NWB Nr. 43 vom Seite 3179

Die rückwirkende „Ehe für alle“ – eine steuerliche Betrachtung

Zugleich Anmerkung zum

Maik Bergan

[i]FG Hamburg, Urteil v. 31.7.2018 - 1 K 92/18 NWB TAAAG-92649 Mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v.  (BGBl 2017 I S. 2787, nachfolgend Eheöffnungsgesetz) hat der Gesetzgeber § 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend geändert, dass die Ehe ab nunmehr auch von zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen werden kann. Gleichzeitig hat er in § 20a LPartG die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ermöglicht. Das FG Hamburg hatte nun mit Urteil v.  - 1 K 92/18 NWB TAAAG-92649 die Frage zu entscheiden, ob eine derartige Umwandlung steuerliche Rückwirkung entfaltet und somit bestandskräftige Einkommensteuerbescheide, in denen die Lebenspartner einzeln veranlagt wurden, zu ändern sind. Der nachfolgende Beitrag unterzieht die Entscheidung einer Analyse und stellt die praktischen Konsequenzen dar.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

S. 3180

I. Einkommensteuer

1. Ausgangslage

[i]Schmidt, Besteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, Grundlagen NWB QAAAE-43281 Durch das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) v.  (BGBl 2001 I S. 266) führte der Gesetzgeber mit Wirkung zum das Institut der Lebenspartnerschaft ein. Die meisten Regelungen de...

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