Online-Nachricht - Donnerstag, 11.10.2018

Gesetzgebung | Änderungen im Eherecht (hib)

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vorgelegt (BT-Drucks. 19/4852).

Er dient in erster Linie der Durchführung von zwei EU-Verordnungen, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ab Ende Januar 2019 anzuwenden sind, wie die Bundesregierung mitteilt. Dabei gehe es um Fragen des ehelichen Güterstands und güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften. Daneben solle eine Lücke im deutschen Internationalen Privatrecht geschlossen werden.

Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 756 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB XAAAG-96524