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VG Köln 15.06.2018 18 L 557/18, NWB 42/2018 S. 3072

Gewerbe | Widerruf einer Taxi-Konzession

Hat ein Taxi-Unternehmer gegen seine abgabenrechtlichen Pflichten in Form von Erklärungs-, Anmeldungs- Zahlungs- sowie steuerlichen Aufzeichnungspflichten (§§ 141 ff. AO, § 22 UStG, §§ 63 ff. UStDV) in erheblicher Weise verstoßen und stehen Steuernachforderungen von ca. 100.000 € aus, kann dies den Widerruf der Taxi-Konzession für den Gelegenheitsverkehr (§ 25 PBefG) rechtfertigen, auch ohne dass eine strafrechtliche Verurteilung oder abschließende rechtskräftige Entscheidung durch das Finanzgericht vorliegen muss.

Anmerkung:

Auch ein laufendes Insolvenzverfahren steht dabei dem Widerruf (§ 12 GewO) solange nicht entgegen, wie dieser auf die persönliche Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden selbst und nicht (bloß) auf dessen ungeordnete Vermögenslage gestützt wird. Das Gericht stellt im Hinblick auf die zwischenzeitliche Insolvenz des Gewerbetr...

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