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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2 R 248/17

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Ärztin, die zu einem Stundenlohn für Bereitschaftsdienste in einer Klinik eingesetzt wird, übt ihre Tätigkeit regelmäßig im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung aus.

Fundstelle(n):
IAAAG-96315

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 21.08.2017 - L 2 R 248/17

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