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LG Essen Urteil v. - 4 O 256/11

Gesetze: §§ 8 I S. 1 , 3, 4 Nr. 11 UWG; § 5 TMG; § 55 RStV

Die Parteien sind eingetragene Vereine zur Rettung von Rehkitzen. Der Beklagte betreibt eine Website unter der Adresse www.s.de. Dort war bis zur Abmahnung weder auf der Startseite noch im Impressum, weder die Anschrift des Vereins noch ein Vertretungsberechtigter genannt und die Bezeichnung "e.V." nicht ausgeschrieben als "eingetragener Verein". Aufgenommen war lediglich der Anschriftsteil ".... O" mit dem weiteren Hinweis, dass "zum Schutz der Tiere keine detaillierte Anschrift" genannt werde. Die Anschrift und der Vertretungsberechtigte fanden sich lediglich alleinstehend in der auf der Website abrufbaren Satzung des Beklagten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAG-96295

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LG Essen, Urteil v. 26.04.2012 - 4 O 256/11

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