Online-Nachricht - Dienstag, 09.10.2018

Gesetzgebung | Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (hib)

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates v. über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (BT-Drucks. 19/4673) eingebracht.

Mit dem Gesetz soll unter anderem ein besserer Schutz von Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern durchgesetzt werden. Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger sollen besser informiert werden. Außerdem wird der Ausbau des Risikomanagements der Pensionskassen und Pensionsfonds geregelt. Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung müssen sich in Zukunft auch intensiver mit den Risiken auseinandersetzen, denen sie ausgesetzt sind oder sein können und mit der Frage, wie mit diesen Risiken umzugehen ist.

Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 737 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB AAAAG-96293