Berufsrecht | Anbieter von Studiengängen nach § 13b WPO (WPK)
Die WPK hat die Liste der Hochschulen, denen die Prüfungsstelle bestätigt hat, dass schriftliche und mündliche Prüfungen den Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen gleichwertig sind, aktualisiert (Stand: ).
Hintergrund: Die Liste gibt einen Überblick über die Hochschulen, denen die Prüfungsstelle bestätigt hat, dass schriftliche und mündliche Prüfungen den Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen gleichwertig sind. Diese Prüfungen entsprechen den Anforderungen gem. § 13b WPO in Verbindung mit § 7 der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV). Prüfungen aus diesen Studiengängen ersetzen in den Prüfungsgebieten „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ und/oder „Wirtschaftsrecht“ die entsprechenden Prüfungen des Wirtschaftsprüfungsexamens, so dass Absolventen dieser Studiengänge das Wirtschaftsprüfungsexamen in verkürzter Form ablegen können.
Die Liste ist auf der Homepage der WPK veröffentlicht.
Quelle: WPK online (Ls)
Fundstelle(n):
NWB GAAAG-96291