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EuGH 11.07.2018 C-154/17, IWB 19/2018 S. 720

EuGH | Begriff des Gebrauchtgegenstands im Rahmen der Differenzbesteuerung

Die Klägerin war eine Pfandleiherin, die sich ihre Darlehen mit Gegenständen wie Schmuck und Zahngold besichern ließ. Streitig war, ob der Weiterverkauf der nicht ausgelösten Gegenstände an Händler, die die Metalle und Steine weiterverarbeiteten, unter die Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände fiel oder nicht.

Hinweis:

Der EuGH führte aus, dass Edelmetalle und Edelsteine in Art. 311 Nr. 1 der MwStSystRL vom Begriff der Gebrauchtgegenstände ausgenommen seien. Ein daraus gefertigter Gegenstand könne nur dann als Gebrauchtgegenstand angesehen werden, wenn er eine andere [i]Gegenstände aus Edelmetall oder Edelsteinen sind unter Umständen nicht als Gebrauchtgegenstände zu behandelnFunktion gehabt habe (und noch unverändert hat), als sie den Materialien innewohnt, aus denen er besteht, und er in seinem derzeitigen Zustand oder nach Instandsetzung erneut verwendbar sei – nicht aber, wenn er keine andere Funktion hat oder erfüll...

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