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OFD Nordrhein-Westfalen 15.08.2018 S 2367-2017/0004-St 213, S 1301-2017/0058-St, 126/St 127, NWB 41/2018 S. 2986

Lohnsteuer | Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Nettolohnvereinbarungen

Eine (sog. originäre) Nettolohnvereinbarung liegt vor, wenn der Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertrag – bzw. nach einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag – verpflichtet ist, zusätzlich zu dem vereinbarten Nettolohn die vom Arbeitnehmer geschuldeten Abzugsbeträge (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung) zu tragen. Mit Abschluss der Nettolohnvereinbarung übernimmt der Arbeitgeber je nach Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale sowohl die Chance einer verringerten Steuerlast als auch das Risiko einer erhöhten Steuerlast. Eine geänderte Steuerklasse muss er grds. hinnehmen, außer der S. 2987 [i]Wenning, Nettolohnvereinbarung, infoCenter NWB XAAAB-05695 Arbeitnehmer wählt diese rechtsmissbräuchlich ( NWB UAAAB-95046). Zu Fragen im Zusammenh...

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