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NWB Nr. 41 vom Seite 3056

Neue Vorlagepflichten für Steuerberater

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt anstelle der früheren Belegvorlagepflicht nunmehr die Belegvorhaltepflicht. So weit, so gut und bekannt. Weitgehend unerkannt ist allerdings im Bereich der Vermietungseinkünfte eine neue Pflicht hinzugetreten, von der das Finanzamt – zum Glück – nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Gebrauch macht: die sog. Mieter-Vorlagepflicht.

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