Online-Nachricht - Freitag, 28.09.2018

Einkommensteuer | Gutachten zur Reform der Besteuerung von Ehegatten (BMF)

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat in einem aktuellen Gutachten die Wirkungen des Splittings hinsichtlich des Arbeitsangebots untersucht und alternative Modelle diskutiert.

Hintergrund: Eheleute können in Deutschland bei der Einkommensteuer zwischen getrennter oder Zusammenveranlagung wählen. Im Falle der getrennten bzw. Einzelveranlagung werden sie vom Grundsatz her wie Alleinstehende behandelt. Die getrennte Veranlagung bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen jedes Ehegatten dem Grundtarif unterworfen wird. Bei der Zusammenveranlagung wird indes ein einheitlicher Tarif auf die gemeinsamen Einkünfte angewendet. Um zu vermeiden, dass Eheleute hierbei höher belastet werden als unverheiratete Paare, hat der Gesetzgeber den Splittingtarif eingeführt. Dieser entspricht der Steuerbelastung, die sich ergibt, wenn zweimal der Grundtarif auf die Hälfte der Summe der zu versteuernden Einkommen angewendet wird.

In dem Gutachten werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • Bestehende Regelungen

  • Wandel in Ehe, Familie und Erwerbstätigkeit

  • Ökonomische Wirkungen des Ehegattensplittings

    • Steuerbelastung und Leistungsfähigkeit

    • Steuerbelastung und Arbeitsangebot

    • Arbeitsteilung in der Ehe

    • Heirat, Partnerwahl und voreheliche Entscheidungen

    • Zusammenfassung der ökonomischen Effekte

  • Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen

  • Reformvorschläge

    • Modell des übertragbaren Grundfreibetrags

    • Eherealsplitting

    • Wirkung auf das Arbeitsangebot

    • Ein Modell des Ehezusatzfreibetrags

    • Sozialversicherungspflicht und Minijobs

    • Fiskalische Effekte und Implikationen für die Steuererhebung

    • Belastungseffekte und Vertrauensschutz für bestehende Ehen

  • Schlussfolgerungen

Hinweis:

Das Gutachten ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB DAAAG-95550