Einkommensteuer | Gutachten zur Reform der Besteuerung von Ehegatten (BMF)
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat in einem aktuellen Gutachten die Wirkungen des Splittings hinsichtlich des Arbeitsangebots untersucht und alternative Modelle diskutiert.
Hintergrund: Eheleute können in Deutschland bei der Einkommensteuer zwischen getrennter oder Zusammenveranlagung wählen. Im Falle der getrennten bzw. Einzelveranlagung werden sie vom Grundsatz her wie Alleinstehende behandelt. Die getrennte Veranlagung bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen jedes Ehegatten dem Grundtarif unterworfen wird. Bei der Zusammenveranlagung wird indes ein einheitlicher Tarif auf die gemeinsamen Einkünfte angewendet. Um zu vermeiden, dass Eheleute hierbei höher belastet werden als unverheiratete Paare, hat der Gesetzgeber den Splittingtarif eingeführt. Dieser entspricht der Steuerbelastung, die sich ergibt, wenn zweimal der Grundtarif auf die Hälfte der Summe der zu versteuernden Einkommen angewendet wird.
In dem Gutachten werden u.a. folgende Themen behandelt:
Bestehende Regelungen
Wandel in Ehe, Familie und Erwerbstätigkeit
Ökonomische Wirkungen des Ehegattensplittings
Steuerbelastung und Leistungsfähigkeit
Steuerbelastung und Arbeitsangebot
Arbeitsteilung in der Ehe
Heirat, Partnerwahl und voreheliche Entscheidungen
Zusammenfassung der ökonomischen Effekte
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
Reformvorschläge
Modell des übertragbaren Grundfreibetrags
Eherealsplitting
Wirkung auf das Arbeitsangebot
Ein Modell des Ehezusatzfreibetrags
Sozialversicherungspflicht und Minijobs
Fiskalische Effekte und Implikationen für die Steuererhebung
Belastungseffekte und Vertrauensschutz für bestehende Ehen
Schlussfolgerungen
Das Gutachten ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
NWB DAAAG-95550