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BGH 19.09.2018 VIII ZR 231/17, NWB 40/2018 S. 2919

Mietverhältnis | Verbindung fristloser mit ordentlicher Kündigung

Auch eine hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann zur Beendigung eines Mietverhältnisses nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist führen, wenn die durch den Vermieter unter Berufung auf denselben Sachverhalt vorrangig erklärte und zunächst auch wirksame fristlose Kündigung durch eine vom Mieter nach Zugang der Kündigungserklärung vorgenommene sog. Schonfristzahlung nachträglich unwirksam wird.

Anmerkung:

Ein [i]Börstinghaus, NWB 38/2018 S. 2784Vermieter, der hilfsweise eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen eines aufgelaufenen Zahlungsrückstands ausspricht, bringt damit aus objektiver Mietersicht regelmäßig weiterhin zum Ausdruck, dass die ordentliche Kündigung auch dann zum Zuge kommen soll, wenn die fristlose Kündigung aufgr...

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