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NWB Nr. 40 vom Seite 2921

Ist die Richtsatzsammlung eine repräsentative Datenbasis?

Dirk Beyer

[i]Richtsatzsammlung für Kalenderjahr 2017 NWB LAAAB-14382 Die amtliche Richtsatzsammlung des BMF wird von Betriebsprüfungsstellen und Finanzgerichten in der Regel ohne weitere kritische Würdigung bei der Beurteilung der Buchführungsdaten und als (ergänzende) repräsentative und realistische Schätzgrundlage zugrunde gelegt. Selbst der BGH hinterfragt die Richtsatzsammlung in Steuerstrafverfahren nicht, obwohl dort der Schuldnachweis besonders handfest sein muss (vgl. zur Richtsatzsammlung NWB XAAAG-50729). Ob dieser Respekt der Finanz- und Strafgerichtsbarkeit vor der Richtsatzsammlung in der Sache begründbar ist, dürfte angesichts der folgenden kritischen Überlegungen fraglich sein.

I. Kritikpunkte

1. Fehlende Erläuterung der Differenzierungen

[i]Differenzierungen nicht nachvollziehbarDie Richtsatzsammlung listet zahlreiche Berufsgruppen auf, die zum Teil nach Umsatzgröße unterteilt sind. Es ist jedoch nicht erkennbar, wie diese Umsatzgrenzen ermittelt worden sind und wieso diese sachlich eine Unterscheidung z. B. betreffend den Reingewinn begründen. So ist nicht nachvollziehbar, warum z. B. Betriebe einer Branche bis zu einem Umsatz von 100.000 € und andererseits Betriebe dieser Branche über dieser Schwelle einen anderen Rohgewinn I aufweisen sollen. Ohne ...

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