Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
NWB ReformRadar. Ihr Frühwarnsystem zu allen wichtigen Reformvorhaben.
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus sollen die im Rahmen der von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive vorgesehenen steuerlichen Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment in die Tat umgesetzt werden. Dies erfolgt durch die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau in § 7b Einkommensteuergesetz - neu -. Die Maßnahme zielt vorwiegend auf private Investoren ab, sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu engagieren.
Aktueller Stand:
: Gesetz im BGBl I 2019 S. 1122 verkündet
: Bundesrat beschließt Gesetz nun doch
: nach derzeitigem Stand wird das Vorhaben nicht weiterverfolgt
: Verabschiedung im Bundesrat geplant, jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen
: 2./3. Lesung Bundestag
: Öffentliche Anhörung
: Stellungnahme Bundesrat
: 1. Lesung Bundestag
: Bundesregierung beschließt den Regierungsentwurf
: BMF veröffentlicht den Referentenentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
Die wesentlichen Regelungen:
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau durch § 7b - neu - EStG:
Die Sonderabschreibungen sollen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5 Prozent betragen. Zugleich ist die reguläre lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Absatz 4 EStG vorzunehmen. Somit können innerhalb des Abschreibungszeitraums insgesamt bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Die AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums richtet sich nach § 7a Absatz 9 EStG (Restwert-AfA).
Die Sonderabschreibungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn
durch Baumaßnahmen auf Grund eines nach dem und vor dem gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum in einem Gebäude geschaffen wird, der für die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken geeignet ist und die Voraussetzungen des § 181 Absatz 9 BewG erfüllt; hierzu gehören auch die zu einer Wohnung gehörenden Nebenräume,
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3 000 Euro je m² Wohnfläche nicht übersteigen und
die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient. Wohnungen, die zur vorübergehenden Beherbergung von Personen genutzt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen, § 7b Abs. 2 EStG-E.
Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen wird auf maximal 2 000 Euro je m² Wohnfläche begrenzt, § 7b Abs. 3 EStG-E . Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten darunter, sind diese in der tatsächlich angefallenen Höhe den Sonderabschreibungen zu Grunde zu legen. Die förderfähige Bemessungsgrundlage ist ausschließlich auf die Anschaffungsoder Herstellungskosten der begünstigten Investition bezogen.
Die Aufnahme des § 7b EStG in den Regelungsgehalt des § 37 Absatz 3 Satz 10 EStG ermöglicht eine Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Festsetzung der Vorauszahlungen abweichend von der Regelung in § 37 Absatz 3 Satz 8 und 9 EStG bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes. Hierdurch soll ein weiterer Anreiz für Investoren geschaffen werden. Entsprechendes gilt für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren, für das es aufgrund des Verweises in § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b EStG auf § 37 EStG keiner gesonderten Reglung bedarf.
Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen wird durch § 52 Satz 15a - neu - EStG zeitlich begrenzt auf im Jahr 2026 endende Wirtschafts- oder Kalenderjahre. Ab dem Veranlagungszeitraum 2027 sind Sonderabschreibungen auch dann nicht mehr möglich, wenn der vorgesehene Abschreibungszeitraum noch nicht abgelaufen ist. Die mit der Regelung bezweckte zügige Schaffung von Mietwohnraum soll hierdurch forciert werden.
Quelle: Bundestag, BMF online sowie NWB Datenbank (Ls)
Nachrichten
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau kommen (Bundesrat)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Neue Sonderabschreibung beim Mietwohnungsbau vorerst gestoppt (Bundesrat)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Förderung des Mietwohnungsneubaus (Bundestag)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Starke Kritik an Sonderabschreibung (hib)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Bundesrat für Miethöhenbegrenzung
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Stellungnahme zur Förderung des Mietwohnungsneubaus (Bundesrat)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Regierungsentwurf zur Sonder-Afa für Mietwohnungsneubau (hib)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus (BMF)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus (BMF)
Beiträge
Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2019 – Teil 1: Umgesetzte Steuergesetzgebungsvorhaben im Jahr 2019,
Schmidt, § 7b EStG: Ungelöste Fragen bei der neuen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau,
Mohaupt, Einführung einer Sonderabschreibung in § 7b EStG,
Seifert, Überblick über das Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus,
Morawitz , Betriebswirtschaftliche Auswirkungen der geplanten Sonderabschreibung nach § 7b EStG-E,
Hechtner/Sielaff, Überblick zu den aktuellen steuerpolitischen Gesetzesvorhaben,
Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2016 - Teil 2: Praxisrelevante Hinweise zu anstehenden steuergesetzlichen Änderungen,
Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus,
Blog-Beiträge
Gesetzesmaterialien
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/6140, Stand: 28.11.2018), vom Bundestag am in 2./3. Lesung verabschiedet
Stellungnahme Bundesrat (BR-Drucks. 470/18 (B), Stand: 19.10.2018)
Regierungsentwurf (BT-Drucks. 19/4949, Stand: )
Referentenentwurf (Bearbeitungsstand: )
Fundstelle(n):
NWB WAAAG-95308