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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 16 | Grundlagenbescheid: Auch rechtswidrige Bescheinigungen entfalten Bindungswirkung

Hat die zuständige Gemeindebehörde eine bindende Entscheidung über die von ihr zu prüfenden Voraussetzungen getroffen, hat das Finanzamt diese im Besteuerungsverfahren ohne weitere Prüfung der Rechtmäßigkeit zugrunde zu legen. Das gilt nur dann nicht, wenn die Bescheinigung förmlich zurückgenommen oder widerrufen wird oder sie nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig und deshalb unwirksam ist.

Bei der Sonderabschreibung für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen gilt ebenso wie bei der Sonderabschreibung für Baudenkmäler: Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen nur in Anspruch nehmen, wenn er durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachweist, dass die Voraussetzungen vorliegen. Die Bescheinigung ist materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung. Es handelt sich um einen Grundlagenbescheid. Kürzlich hat der Bundesfinanzhof nun zugunsten der Steuerzahler entschieden: Auch eine rechtswidrige Bescheinigung einer Gemeinde ist bei der Besteuerung zu berücksichtigen.

Das Thüringer Finanzgericht hatte dies in erster Instanz noch anders gesehen. Die Berufung auf eine offensichtlich unzutreffende Bescheinigung stelle einen Rechtsmissbrauch...

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