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IWB Nr. 18 vom Seite 678

Ergänzung der OECD-Leitlinien zum Country-by-Country Reporting

[i]OECD, Guidance on Country-by-Country Reporting (Stand September 2018) unter http://go.nwb.de/m3kp9Die OECD hat über die Arbeitsgruppe ihres Inclusive Framework on BEPS am aktualisierte Leitlinien im Rahmen des BEPS-Aktionspunktes 13 veröffentlicht. Die um einzelne Punkte ergänzten Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung sollen Finanzverwaltungen und multinationalen Unternehmen zusätzliche Sicherheit bei der Implementierung des Country-by-Country Reportings geben.

Die Ergänzungen wurden in die bereits bestehenden Leitlinien zur Interpretation des BEPS-Aktionspunktes 13 eingefügt (vgl. Kurznachricht in IWB 16/2017 S. 587 NWB EAAAG-54052); die ?neuen? Punkte sind rot hervorgehoben. In Zukunft soll es weitere Aktualisierungen dieses Dokuments geben. Die zusätzlichen Antworten betreffen u. a. die Behandlung von Dividenden (Tz. II. 7. und 8.) und die Behandlung von größeren Kapitalbeteiligungen am aufzunehmenden Unternehmen (Tz. III. 4.). Zum Reporting bei Verschmelzungen, Übernahmen und Spaltungen wurde eine Tabelle ergänzt, die die Konsequenzen der geänderten Besitzverhältnisse zusammenfasst (Tz. VI. 1.2.).

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