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StuB Nr. 18 vom Seite 656

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: § 7 Satz 2 GewStG ist verfassungsgemäß

Anmerkungen zur Entscheidung vom 10.4.2018 - 1 BvR 1236/11

WP/StB Lars-Oliver Farwick

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner Entscheidung vom ein Urteil des IV. Senats des betreffend der Vereinbarkeit des § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG mit Art. 3 Abs. 1 GG bestätigt. Demnach sei es vereinbar, dass unterschiedliche Besteuerungen von Personengesellschaften (unmittelbare Beteiligung von natürlichen Personen an Mitunternehmerschaften) bzw. natürlichen Personen einerseits und Kapitalgesellschaften und mittelbare Beteiligungen an Mitunternehmerschaften andererseits hinsichtlich der Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften erfolgen. Die Beschwerdeführerin hatte diese Verfassungskonformität in Frage gestellt und war nach der Klageabweisung durch das FG und den BFH nun vor das BVerfG gezogen. Einen Widerspruch zum Grundgesetz konnten aber auch die höchsten Richter der deutschen Verfassung nicht erkennen.

Kernaussagen
  • Die Veräußerung von Anteilen von Personengesellschaften unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuerpflicht.

  • Von dieser Pflicht sind solche Anteile ausgenommen, die von natürlichen Personen oder Mitunternehmern einer Personengesellschaft gehalten wurden.

  • Die unterschiedliche Beste...

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