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BFH 12.06.2018 VIII R 32/16, NWB 39/2018 S. 2834

Einkommensteuer | Verlust aus der Veräußerung von Aktien

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Veräußerung i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (entgegen BStBl 2016 I S. 85, Rz. 59). (2) Es steht grundsätzlich im Belieben des Steuerpflichtigen, ob, wann und mit welchem Ertrag er Wertpapiere erwirbt und wieder veräußert (vgl. NWB MAAAD-36756, Rz. 13). Dadurch macht der Steuerpflichtige lediglich von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch, missbraucht diese aber nicht.

Anmerkung:

Spätestens nach dieser Entscheidung wird die Finanzverwaltung einsehen müssen, dass jedweder Verlust aus der Veräußerung von Wertpapieren zu negativen Kapitaleinkünf...

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