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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 376/16 EFG 2018 S. 1449 Nr. 17

Gesetze: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4

Anwendung der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG bei Lohnzahlungen aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs über vergangene und noch laufende Lohnnachzahlungszeiträume

Leitsatz

Wird aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs Arbeitslohn für einen Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten nachgezahlt, liegen keine außerordentlichen Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1449 Nr. 17
ZAAAG-94361

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 27.07.2017 - 2 K 376/16

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