Online-Nachricht - Freitag, 14.09.2018

Steuerpolitik | Gesetzesinitiativen für Eltern und Vereine (FinMin)

Im Finanzausschuss des Bundesrates wurden am zwei Bremer Initiativen beschlossen.

Einstimmig haben sich die Finanzminister von Bund und Ländern für eine Erhöhung des Steuerfreibetrags für Vereine von 35.000 Euro auf 45.000 Euro ausgesprochen. Ebenfalls einstimmig wird der ELFE-Antrag (Einfach Leistungen für Eltern), der frischgebackenen Eltern Behördengänge ersparen und das Leben leichter machen soll, unterstützt.

Hierzu führte die Bremer Finanzsenatorin weiter ausgeführt:

  • ELFE – Einfach Leistungen für Eltern: Mit dem ELFE-Bundesratsantrag der Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin sollen Eltern entlastet werden. Die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung ermöglicht vereinfachte Verfahren. Eltern sollen künftig die Geburtsurkunde automatisch zugeschickt und das Kindergeld überwiesen bekommen. Alles ohne lästige Behördengänge und der Suche nach den richtigen Unterlagen. Fast alle Informationen sind bei verschiedenen Stellen in der Verwaltung vorhanden – beim Standesamt, beim Finanzamt oder der Elterngeldstelle. Sie dürfen aber aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht untereinander ausgetauscht werden. Mit der Erlaubnis der Eltern sollen diese Infos für diesen Fall ausgetauscht werden. Die Eltern müssten nur noch mitteilen, wer wie lange Elternzeit nimmt und ob und in welchem Umfang sie Teilzeit arbeiten möchten.

  • Höherer Steuerfreibetrag für Vereine: Der Antrag der Länder Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sieht eine Erhöhung des Steuerfreibetrags von 35.000 auf 45.000 Euro vor. Die letzte Erhöhung der Freigrenze liegt mehr als zehn Jahre zurück.

Hinweis:

Wenn der Bundesrat die beiden Anträge beschließt, ist die Bundesregierung gefordert. In beiden Bundesratsinitiativen wird die Bundesregierung gebeten, entsprechende Vorschläge für die notwendigen Gesetzesänderungen auf Bundesebene vorzulegen.

Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 21.09.2018 über die Initiativen entscheiden.

Quelle: Senatorin für Finanzen der freien Hansestadt Bremen, Pressemitteilung v. 06.09.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB XAAAG-94285