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NWB Nr. 38 vom Seite 2765

Kraftfahrzeugsteuer – Seit 1.9.2018 gilt das WLTP-Verfahren

[i]BdSt, Pressemitteilung vom 30.8.2018Seit dem werden neu zugelassene Fahrzeuge auf Basis des WLTP-Verfahrens besteuert. Das neue Testverfahren soll Kraftstoffverbrauch und Emissionswerte realitätsgerechter abbilden. Experten gehen davon aus, dass der ausgewiesene CO2-Wert steigen wird. Unterm Strich dürfte sich für viele Fahrzeugtypen daher die KraftSt erhöhen. Liegt der WLTP-Wert vor, können Kunden vor Erwerb des Fahrzeugs die neue KraftSt ausrechnen. Dazu stellt bspw. das Bundesfinanzministerium einen Kfz-Steuer-Rechner [i]Kfz-Steuer-Rechner des BMFauf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de im Bereich Service zur Verfügung. Zur Berechnung der Steuer sind die Antriebsart (Diesel/Otto-Motor), der Hubraum des Fahrzeugs sowie der CO2-Ausstoß nach WLTP erforderlich.

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