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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 5 KR 142/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Erbrachte Leistungen aus dem bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag für die Berufsgruppe der Seelotsen unterliegen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung.

2. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Anschluss = SozR 2200 § 180 Nr 43) hierzu hat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl = SozR 4-2500 § 229 Nr 11) weiterhin Bestand.

Fundstelle(n):
GAAAG-94016

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LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 25.04.2018 - L 5 KR 142/15

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