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BFH 21.06.2018 V R 28/16, IWB 17/2018 S. 645

BFH | Erreichbarkeit des Unternehmers unter seiner Anschrift ist für den Vorsteuerabzug ausreichend

Der BFH hatte 2015 entschieden, dass das Merkmal „vollständige Anschrift“ in § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG nur bei Angabe der zutreffenden Anschrift des leistenden Unternehmers erfüllt ist, unter der er seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet ( NWB DAAAF-00986). Als Zweifel an dieser Auffassung aufkamen, legte der BFH die Frage dem EuGH vor, der seine Auffassung mit Urteil v.  (Rs. C-374/16, C-375/16 „Geissel und Butin“ NWB ZAAAG-62440) zurückwies. Nun liegen die Anschlussurteile des BFH vor. Demnach ist eine wirtschaftliche Tätigkeit unter der Adresse des leistenden Unternehmers keine Voraussetzung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung; es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar...

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