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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 376/16

Gesetze: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4

Anwendung der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG bei Lohnzahlungen aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs über vergangene und noch laufende Lohnnachzahlungszeiträume

Leitsatz

Wird aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs Arbeitslohn für einen Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten nachgezahlt, liegen keine außerordentlichen Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG vor.

Fundstelle(n):
OAAAG-93721

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 20.06.2018 - 2 K 376/16

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