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FG München Urteil v. - 11 K 1149/14 EFG 2018 S. 1651 Nr. 19

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, EStG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

Kein Neubeginn des 30-jährigen Prognosezeitraums für die Überschusserzielungsprognose eines verpachteten Hotelbetriebs bei späterem grundlegenden Umbau der Hotelimmobilien; Liebhaberei bei langjährigen Verlusten im Hotelbereich

Leitsatz

1. Bei der Vermietung und Verpachtung von Gewerbeobjekten wie z. B. einem verpachteten Hotelbetrieb ist die Überschusserzielungsabsicht stets ohne typisierende Vermutung im Einzelfall festzustellen. Im Rahmen der danach vorzunehmenden Gesamtwürdigung ist unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände anhand einer Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung von grundsätzlich 30 Jahren unter Ansatz der in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielbaren steuerpflichtigen Erträge und der anfallenden Werbungskosten festzustellen, ob aus der Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss erzielt werden kann.

2. Der 30-jährige Prognosezeitraum für ein vom Zeitpunkt des Kaufs an verpachtetes Hotel beginnt mit Aufnahme der Verpachtung (hier: bei Kauf des Hotels). Er beginnt nicht neu, wenn die Hotelgebäude Jahre später grundlegend umgebaut und renoviert werden, anschließend an eine Betriebs-GmbH neu verpachtet werden und sich hierdurch keine wesentliche Verbesserung der Einnahmesituation ergibt.

3. Es spricht für die Fortführung eines verpachteten Hotelbetriebs aus privaten Gründen und damit für eine Liebhaberei, wenn nach über 15 Jahren immer noch keine Gewinne erzielt werden, die Verpachtung in Anbetracht rückläufiger Touristenzahlen und wegen neuer Konkurrenten nicht mehr erfolgversprechend fortgeführt werden kann, ferner der Verpächter die Möglichkeit hat, die Verluste steuerlich mit anderen Einkünften zu verrechnen und es daher keine finanzielle Veranlassung gibt, das Hotel aufzugeben oder etwa das gesamte Objekt zu veräußern, und wenn zudem wegen der Belegenheit der Immobilie in einem touristisch interessanten Gebiet die Chancen einer – nicht steuerbaren – Wertsteigerung der Hotelimmobilien besteht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1651 Nr. 19
PAAAG-93712

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FG München, Urteil v. 16.11.2017 - 11 K 1149/14

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