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Darstellung von Änderungen der Beteiligungsquote an Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten nach IAS 7
Besonderheiten bei zurückgestellten Kaufpreisverbindlichkeiten
Die Kapitalflussrechnung als Pflichtbestandteil eines IFRS-Abschlusses soll dem Abschlussadressaten Informationen über die Cashflows eines Unternehmens als Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu erwirtschaften, sowie zur Einschätzung des Liquiditätsbedarfs des Unternehmens vermitteln. Diesen Nutzen soll die Kapitalflussrechnung auch im Zeitpunkt des Erwerbs von Tochterunternehmen und danach liefern. IAS 7 enthält explizite Regelungen, wie Zahlungsmittelabflüsse im Erwerbszeitpunkt und Zahlungsmittelabflüsse, die im Zusammenhang mit der Änderung der Beteiligungsquote getätigt wurden, in der Kapitalflussrechnung darzustellen sind. In der Praxis sind allerdings Konstellationen anzutreffen, die insbesondere nicht in das von IAS 7 vorgegebene Schema passen.
Kirsch, Fallstudie zur Aufstellung einer IFRS-Kapitalflussrechnung NWB VAAAF-87019
Im Cashflow aus Investitionstätigkeit dürfen nur Zahlungsströme aus Erwerb oder Veräußerung von Tochterunternehmen und anderen Geschäftseinheiten erfasst werden, d. h. die eine Statusänderung nach sich ziehen.
Sind im Zuge einer Unternehmenstransaktion zunächst ke...