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BFH 25.04.2018 VI R 64/15, StuB 17/2018 S. 646

Zulässigkeit der Klage bei zu niedrigem Wertansatz in der Bilanz

Begehrt der Kläger im Streitjahr eine höhere Steuerfestsetzung, weil ein Bilanzposten zu niedrig angesetzt sei, so ist die Klage nur zulässig, wenn sich der ggf. unrichtige Wertansatz beim Kläger selbst in den Folgejahren nachteilig auswirken kann (Bezug: § 40 Abs. 2 FGO; § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 13 Abs. 1 EStG).

Praxishinweise

Nach § 40 Abs. 2 FGO ist eine Anfechtungsklage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den angefochtenen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Daran fehlt es i. d. R., wenn der Kläger die Festsetzung einer höheren als der im angefochtenen Verwaltungsakt festgesetzten Steuer begehrt (vgl. z. B. NWB ZAAAC-48504, BFH/NV 2007 S. 1506). Ausnahmsweise kann eine Klage gegen die Festsetzung einer zu niedrigen Steuer zulässig sein, wenn jene zu niedrige Festsetzung daz...

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