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FG Münster 21.06.2018 3 K 621/16 Erb, KSR 9/2018 S. 12
Schenkung eines Erbbaurechts
Bei der Schenkung eines Erbbaurechts kann die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses laut FG Münster nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.