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FG Hamburg 31.07.2018 1 K 92/18, KSR 9/2018 S. 12

Ehe für alle – Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001

Das FG Hamburg hat der Klage eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares stattgegeben, das die rückwirkende Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer ab dem Jahr 2001 begehrte. Das Finanzamt hatte die rückwirkende Zusammenveranlagung abgelehnt, weil beide Partner bis in das Jahr 2012 bereits mit bestandskräftigen Bescheiden jeweils einzeln zur Einkommensteuer veranlagt worden waren.

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