Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 26.04.2018 III R 5/16, BBK 17/2018 S. 793

Bilanzierung | Zur Gewinnrealisierung bei Provisionsansprüchen

Ein Reisebüro, das Provisionsansprüche unter der aufschiebenden Bedingung vereinnahmt, dass der Kunde die Reise antritt, darf den Provisionsanspruch erst dann gewinnerhöhend aktivieren, wenn der Kunde die Reise antritt. Nach dem BFH folgt dies aus dem Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB: [i]Realisationsprinzip widerspricht GewinnerhöhungSofern der Kunde die Reise nämlich nicht antritt, muss das Reisebüro die bereits erhaltene Provision zurückzahlen. Die Provision ist also stornobehaftet.

Beispiel

[i]Reiseantritt erst im FolgejahrDie Reise wird im Jahr 01 vermittelt und soll im Jahr 02 stattfinden. Die Provision wird im Jahr 01 an das Reisebüro gezahlt, ist aber zurückzuzahlen, wenn die Reise nicht angetreten wird. Das Reisebüro muss daher die Provisionszahlung zum gewinnneutral als erhaltene Anzahlung gem. § 266 Abs. 3 C.3 HGB aktivieren....

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen