Lehrbuch des Zollrechts der Europäischen Union
9. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
G. Einfuhrumsatzsteuer im Studium
Schrifttum:
Schrömbges, EuSt nach Art. 204 ZK?, AW-Prax 2014, S. 396-398; Schrömbges, Unregelmäßige Einfuhrumsatzsteuer als Folge zollrechtlicher Unregelmäßigkeiten, SWI 2014, S. 335-340; Montag, BB 2014, 2651-2656; Salder/Menzel, MwStR 2014, 792-795; Fuchs, Verfahrenscode 42 – ein Problem ohne Ende, ZfZ 2015, S. 148-151; Witte, Zoll und EuST, AW Prax 2015, S. 302-306; Bieber, Einfuhr aufgrund zollrechtlicher Pflichtverletzung, BB 2013, S. 541-546; Kock, die Einfuhrumsatzsteuer, ZfZ 2012, S. 38-47; Reiche, Zollrechtliche Pflichtverletzung und EuSt, AW Prax 2011, S. 83-86;
I. Allgemeines
G 1000Die Zollbehörden sind für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern grundsätzlich zuständig. Das Aufkommen der Einfuhrumsatzsteuer betrug im Jahr 2009 beispielsweise ca. 39,1 Milliarden €.
G 1001Bei dem Verbrauch bzw. Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland bzw. Lieferungen innerhalb der Union entsteht die Umsatzsteuer. Dabei handelt es sich um eine indirekte Steuer, da die Person, die die Steuer schuldet und die Person, die die Steuer wirtschaftli...