Lehrbuch des Zollrechts der Europäischen Union
9. Aufl. 2018
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B. Allgemeines Zollrecht
I. Geltungsbereich des Unionszollkodex
1. Sachlicher Geltungsbereich
B 1000Das in der EU geltende Zollrecht wird maßgeblich durch den Unionszollkodex geprägt. Er ist aber nicht die einzige Zollrechtsvorschrift. Ergänzt wird er durch unionsrechtliche (z. B. UZK-DelVO, UZK-DVO, Kombinierte Nomenklatur, Zolltarif, Präferenzabkommen) und mitgliedstaatliche (z. B. ZollVG, ZollV) Regelungen. Diese Vorschriften machen das Zollrecht im engeren Sinn aus. Im weiteren Sinn zählen zum Zollrecht auch die (außenwirtschaftsrechtlichen) handels- oder sicherheitspolitischen Maßnahmen sowie die Regelungen über Verbote und Beschränkungen, da sie regelmäßig an die Ein- oder Ausfuhrförmlichkeiten des Unionszollkodex anknüpfen. Insofern überlagern sich an dieser Stelle die Definitionen von Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht. Die klassische Unterscheidung orientiert sich daran, ob tarifäre oder nicht-tarifäre Maßnahmen Regelungsgegenstand sind. Im ersten Fall spricht man von „Zollrecht“, im zweiten von „Außenwirtschaftsrecht“. Wie allerdings das Beispiel der Anti-Dumpingzölle belegt, lässt sich die Differenzierung nicht exakt ei...